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Betriebsrentenstärkungsgesetz

Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 01.01.2018

Mit Wirkung zum 01.01.2018 trat das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft.

Für Sie als Arbeitgeber bedeuten die neuen Regelungen neue Verpflichtungen. Bestehende und zukünftige Versorgungen müssen an die neuen rechtlichen Regeln angepasst werden.

Wesentliches Ziel ist die Steigerung des Verbreitungsgrades durch Einführung eines verbindlichen Arbeitgeberzuschusses in Höhe von 15%

  • für Neuabschlüsse ab dem 01.01.2019
  • für Bestandsverträge ab dem 01.01.2022

 

Unsere Handlungsempfehlungen:

  • Gestalten Sie den Arbeitgeberzuschuß sowohl für Neuverträge als auch für Bestandsverträge bereits ab dem 01.01.2019 einheitlich! Sie erreichen dadurch eine Gleichbehandlung aller Mitarbeiter und eine Verwaltungsvereinfachung.
  • Sichern Sie Ihren Mitarbeitern mit dem gesetzlich geforderten Zuschuß für bereits bestehende Verträge neue Vorteile, z.B. mit einer Berufs­unfähig­keitsversicherung ohne Gesundheitsfragen.
  • Sichern Sie sich durch die Wahl eines Ver­sicherungs­maklers mit hoher Kompetenz im Bereich der betrieblichen Altersversorgung eine für Sie schlanke und haftungsminimierende Abwicklung!

In vielen Unternehmen bestehen Verträge mit unterschiedlichen Versicherern. Dies führt bei den notwendigen Vertragsanpassungen zu einem hohen Verwaltungsaufwand. Wir verwalten alle Verträge!


Ein starker Partner an Ihrer Seite!

Ihre Vorteile

  • Wir sind unabhängig von Banken und Versicherungen
  • Wir vertreten Ihre Interessen
  • Wir verstehen uns als Treuhänder und Sachwalter

 

Wer sind wir

Wir sind ein spezialisierter Ver­sicherungs­makler mit dem „Know-how“ für Speziallösungen im Bereich der betrieblichen Alters­vorsorge und für Mitarbeiterbenefits. Wir können schwierige Fachthemen einfach und verständlich transportieren.

Unser Anspruch

Wir wollen unseren Mandanten maßgeschneiderte, individuelle Lösungen anbieten, zu besten Konditionen. Unser Dienstleistungsversprechen ist auf eine langfristige und partnerschaftliche Betreuung ausgerichtet.

Unsere Expertise

Wir betreuen kleine und mittelständische Unternehmen bis hin zu Konzernkunden aller Branchen. Das fachliche Fundament bildet langjährige Erfahrung und ein gewachsenes Netzwerk von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Fachanwälten für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.

Wir möchten Sie kennenlernen! Gewinnen Sie so neue Informationen, neue Perspektiven und vor allem: gewinnen Sie für Ihre Zukunft! 


Als Per­sonenversicherungsspezialisten bieten wir Ihnen Lösungen für:

- Produkte zu Lebensarbeitszeitverkürzung und Sabbaticals (Lebensarbeitszeitkonten)

- Betriebliche Alters­vorsorge

    • „Burnout-Versicherung“ – ohne Gesundheitsprüfung (Berufs­unfähig­keitsversicherung)
    • Alters­vorsorgeprodukte in allen Durchführungswegen
    • Lohnkostenoptimierung - "... mehr Netto für Ihre Mitarbeiter und Reduzierung von Personalkosten"

- Spezielles Beratungsangebot für Inhaber, Geschäftsführer, Vorstände, leitende Angestellte sowie 

  Führungskräfte

    • Führungskräfteversorgungen und Umsetzung von Tantiemen-Modellen
    • Abgrenzung der Sozialversicherung zu privaten und betrieblichen Systemen
    • Sozialversicherungsrechtliche Statusprüfung
    • Prüfung und Bewertung von vorhandenen Versorgungen, insbesondere von Pensionszusagen im Hinblick auf Firmenverkauf, Übergabe und Liquidation, Leistungsdefinitionen und -bestandteilen, Insolvenzschutz, Bilanz- und Liquiditätsrisiken, Finanzierungsstatus
    • Keyman Police für Schlüsselpersonen im Unternehmen

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