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Handlungsbedarf für alle Arbeitgeber ab 2018 durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz - handeln Sie jetzt!

Lars Herzog Informationen Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Neue Chancen und Herausforderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz ab 01.01.2018!

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Mandanten,

mit Wirkung zum 01.01.2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft. Mit dem Gesetz soll durch neue Fördermaßnahmen die betriebliche Altersvorsorge (bAV) attraktiver werden: Insbesondere für Mitarbeiter in kleinen Betrieben und im Mittelstand. 

Ziel: Steigerung des Verbreitungsgrades durch Einführung eines Arbeitgeberzuschusses!

Wichtig zu wissen: Jeder Arbeitgeber muß sich zwingend mit der bAV neu beschäftigen. Bestehende Versorgungssysteme müssen geprüft und an die neuen Regeln angepasst werden. Arbeitgeber die noch keine Versorgungsordnung oder Betriebsvereinbarung haben, sollten sich spätestens jetzt fachkundig beraten lassen.

In einem persönlichen Gespräch oder einem Telefonat möchte ich Ihnen einen Überblick über die neuen Regeln verschaffen,  welchen Handlungsbedarf Sie haben und wie das Gesetz als Instrument zur Mitarbeiterbindung- und gewinnung von Ihnen genutzt werden kann.


Was sind die Kernpunkte des BRSG:

      • Der zwingende Arbeitgeberzuschuss
      • Der betriebliche Riester - was macht ihn attraktiver als die "bAV"?
      • Förderbeitrag für Geringverdiener - neue Steueranreize für Arbeitgeber
      • Lang erwartet - neuer Freibetrag bei der Grundsicherung
      • Opting Out - Modelle
      • Verbesserungen bei der Beendigung von Dienstverhältnissen
      • Nachzahlungsmöglichkeit für Jahre ohne Entgeltbezug (Nachdotierung)
      • Sozialpartnermodell - wer es nutzen kann und was ein Garantieverbot bedeutet 
      • Handlungsoptionen und Empfehlungen

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