Das vereinfachte Aufnahmeverfahren im Rahmen einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberdienstobliegenheitserklärung ermöglicht einen unkomplizierten Zugang zur Versicherung, ohne dass eine umfassende Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Dies erleichtert den Abschluss der Versicherung und reduziert bürokratische Hürden.
