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Mit Wirkung zum 01.01.2018 trat das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) in Kraft.
Für Sie als Arbeitgeber bedeuten die neuen Regelungen neue Verpflichtungen. Bestehende und zukünftige Versorgungen müssen an die neuen rechtlichen Regeln angepasst werden.
Wesentliches Ziel ist die Steigerung des Verbreitungsgrades durch Einführung eines verbindlichen Arbeitgeberzuschusses in Höhe von 15%
Unsere Handlungsempfehlungen:
In vielen Unternehmen bestehen Verträge mit unterschiedlichen Versicherern. Dies führt bei den notwendigen Vertragsanpassungen zu einem hohen Verwaltungsaufwand. Wir verwalten alle Verträge!
Ihre Vorteile
Wer sind wir
Wir sind ein spezialisierter Versicherungsmakler mit dem „Know-how“ für Speziallösungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge und für Mitarbeiterbenefits. Wir können schwierige Fachthemen einfach und verständlich transportieren.
Unser Anspruch
Wir wollen unseren Mandanten maßgeschneiderte, individuelle Lösungen anbieten, zu besten Konditionen. Unser Dienstleistungsversprechen ist auf eine langfristige und partnerschaftliche Betreuung ausgerichtet.
Unsere Expertise
Wir betreuen kleine und mittelständische Unternehmen bis hin zu Konzernkunden aller Branchen. Das fachliche Fundament bildet langjährige Erfahrung und ein gewachsenes Netzwerk von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Fachanwälten für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
Wir möchten Sie kennenlernen! Gewinnen Sie so neue Informationen, neue Perspektiven und vor allem: gewinnen Sie für Ihre Zukunft!
- Produkte zu Lebensarbeitszeitverkürzung und Sabbaticals (Lebensarbeitszeitkonten)
- Betriebliche Altersvorsorge
- Spezielles Beratungsangebot für Inhaber, Geschäftsführer, Vorstände, leitende Angestellte sowie
Führungskräfte