Grundlage:
Die Verpflichtung des Anspruchs auf betriebliche Altersversorgung (bAV) ergibt sich aus § 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG).
Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden.
Neu:
Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss weiterleiten (Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse), soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Abweichende Regelungen können vorliegen, wenn ein Tarifvertrag zu Grunde liegt oder sich der Arbeitsvertrag an einen Tarifvertrag anlehnt.
Darüber hinaus können Zuschüsse und Benefits individuell geregelt werden.
Informationspflichten /Praxistipp:
Spannend könnte werden, ob die Rechtsprechung des BAG zur mangelnden Hinweispflicht des Arbeitgebers auf den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung aufgrund der neuen Zuschusspflicht des Arbeitgebers in einem anderen Licht zu betrachten ist (BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 807/11). Diese Rechtsprechung könnte überholt sein. Denn der Zuschuss fällt in die Sphäre des Arbeitgebers, der allein aufgrund des Nachweisgesetzes gehalten ist, Bestandteile des Lohns (§ 2 Abs. 1 Nr. 6 NachwG) zu verschriftlichen, also möglichst von Anbeginn auf den Zuschuss für die Entgeltumwandlung in Textform hinzuweisen.
Ungeachtet dessen, was die Gerichte entscheiden werden, sind Arbeitgeber mit einer Regelung, die umfassend zur Entgeltumwandlung informiert, auf der sicheren Seite.
Arbeitgeber sollten unser Angebot nutzen, die vorhandenen Regelungen überprüfen lassen und zukunftssicher auf die neuen Gegebenheiten anpassen lassen.
Ich freue mich Sie kennenzulernen,
Lars Herzog
Ihre Vorteile
Wer sind wir
Wir sind ein spezialisierter Versicherungsmakler mit dem „Know-how“ für Speziallösungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge und für Mitarbeiterbenefits. Wir können schwierige Fachthemen einfach und verständlich transportieren.
Unser Anspruch
Wir wollen unseren Mandanten maßgeschneiderte, individuelle Lösungen anbieten, zu besten Konditionen. Unser Dienstleistungsversprechen ist auf eine langfristige und partnerschaftliche Betreuung ausgerichtet.
Unsere Expertise
Wir betreuen kleine und mittelständische Unternehmen bis hin zu Konzernkunden aller Branchen. Das fachliche Fundament bildet langjährige Erfahrung und ein gewachsenes Netzwerk von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Fachanwälten für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht.
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